Aufgrund der großen Nachfrage im letzten Jahr wurde TU-Lehrenden am 18. Mai 2016 im Festsaal erneut die Möglichkeit geboten, sich in einer praxisnahen Veranstaltung über studienrechtliche Themen zu informieren.
Nach der Eröffnung durch Prof. Kurt Matyas, Vizerektor für Studium und Lehre, bot Dr. Jasmin Gründling-Riener, Leiterin der Studien- und Prüfungsabteilung, einen Überblick über studienrechtliche Bestimmungen.: „Universität- Studierende: Eine (Rechts)Beziehung besonderer Art“
Nach einer Kaffeepause beantwortete die Referentin in einer eineinhalbstündigen Frage-Session die konkreten Fragen und Anliegen aus dem Alltag der Lehrenden.
Knapp 90 Lehrende nutzten die Möglichkeit bspw. zu fragen,…
… wie man bei „Schummelversuchen“ vorgehen kann?
… ob Studierende Prüfungen kopieren/fotografieren dürfen?
… ob man Studierende mit disziplinären Problemen vom Studium ausschließen kann?
… ob man „ewig“ zur Betreuung einer Dissertation verpflichtet ist?
Der inhaltliche Fokus lag bei den Fragen klar beim Thema „Prüfungen“.
Das große Interesse der Lehrenden, die rege Beteiligung sowie die positiven Feedbacks ermuntern uns, diese Verantaltungsreihe auch zukünftig fortzuführen.